Gassikutsche
Hundebetreuungsservive Borken

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hundebetreuungsservice/Pension GASSIKUTSCHE


§ 1 Die Hundebetreuung/Pension Gassikutsche nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer konnte den Betreuungsservice/die Hundepension vorab besichtigen. Die Höhe des Zaunes ist bekannt. Der Hund wird während des Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.


§ 2 Der Besitzer/Eigentümer bestätigt, dass alle Informationen betreffend seines Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.


§ 3 Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.


§ 4 Stornogebühren:  Nichterscheinen                           100 %

1 Woche vor Pensionsbeginn                                          80 %

2 Wochen vor Pensionsbeginn                                       60 %

3 Wochen vor Pensionsbeginn                                       50 %

4 Wochen vor Pensionsbeginn                                      Kostenlos


Eine Ausnahme besteht, wenn der Hund vor Pensionsbeginn so stark erkrankt, dass

die Aufnahme in der Pension (Gassikutsche) nicht möglich ist. Dieses wird von der Hundebetreuung jedoch nur mit einer Gesundheitsbescheinigung vom Tierarzt anerkannt.


§ 5 Um den Kunden eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, nehmen wir jegliche Reservierungen auch telefonisch, per E-Mail und persönlich an. Diese sind bindend. Der Betreuungsplatz gilt als reserviert, wenn eine Anzahlung von 50% auf das angegebene Konto der Gassikutsche innerhalb 14 Tage nach Buchung eingegangen ist..Kurzfristige Stornierungen können wir leider nicht berücksichtigen, sodas sie den vollen Preis zahlen müssen.  Bei Pensionsantritt ist die Restsumme in bar zu begleichen.
Sollte  keine Anzahlung von  Ihnen eingegangen sein, wird der Pensionsplatz anderweitig vergeben.
Die Verpflichtung der Zahlung tritt mit sofortiger Wirkung ein. Die bestehenden AGB werden mit der Reservierung anerkannt.


§ 6 Hunde können nur aufgenommen werden, wenn sie einen  Probetag   in der Hundebetreuung/Gassikutsche absolviert haben. Dieser kann nur außerhalb der Feiertage und Ferien stattfinden. Wird ein Probetag mit Übernachtung von dem Kunden gewünscht, berechnen wir einen vollen Pensionstag.

§ 7 Es ist in letzter Instanz der Hundebetreuung/Pension Gassikutsche vorbehalten, zu entscheiden, ob der in die Obhut gegebene Hund verträglich mit anderen Hunden ist und dementsprechend die artgerecht Haltung des Hundes zu garantieren. Bei Unverträglichkeit trotz gegenteiliger Angaben des Halters, ist die Gassikutsche berechtigt, den Tagessatz entsprechend der Preisübersicht, die sowohl Online, als auch im Schaukasten am Eingang einsehbar ist, anzupassen!


§ 8 Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut vorliegt. Zu empfehlen ist auch eine Impfung gegen Zwingerhusten! Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben. Der  Nachweis der Wurmkur ist erforderlich.


§ 9 Der Besitzer bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.


§ 10 Der Besitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht in und außerhalb der Pension/Betreuung Gassikutsche, sofern diese nicht von der Haftpflicht ausgeglichen werden. Ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung wird in Kopie gemeinsam mit dem Heimtierausweis zum Pensionsbeginn hinterlegt.


§ 11 Der Besitzer macht klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes, insbesondere über Verabreichung von Medikamenten und des Futters.


§ 12 Sollte der Hund während des Aufenthaltes in der Hundebetreuung/Pension Gassikutsche erkranken, behält sich die Hundebetreuung das Recht vor, einen Tierarzt zu konsultieren, wenn sie der Meinung ist, dass dies nötig ist. Alle Kosten werden vom Besitzer getragen und beim Abholen des Hundes sofort beglichen. Die Hundebetreuung/Pension versucht so weit wie möglich, sich mit dem Besitzer vorher abzustimmen.


§ 13 Im Falle einer ansteckenden Krankheit, die Ihr Hund mitbringt, sind auch die dadurch entstehenden Kosten ( Mitbehandlung der Pensionshunde, Desinfektion der Anlage und damit verbundener Arbeitsaufwand) vom Besitzer zu übernehmen.


§ 14 Die Hundebetreuung/Pension Gassikutsche übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes.


§ 15  Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte die Hündin in der Betreuungszeit läufig werden, behält sich die Gassikutsche das Recht vor, dafür zusätzliche Kosten von 20 Euro täglich in Rechnung zu stellen.


§ 16 Die Annahme und Ausgabe der Hunde wird nur von dem Personal/Inhaber  der Gassikutsche getätigt. Es ist nicht gestattet sich mit seinem Hund ohne Anweisung des Personals auf dem Gelände zu bewegen. Hunde dürfen nur angeleint auf die Betriebsstätte geführt werden.


§ 17 Die Hundebetreuung/Pension Gassikutsche übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.)


§ 18 Auch ohne Unterschrift des Vertrages, spätestens mit Inanspruchnahme einer unserer Dienstleistungen,  akzeptiert der Auftraggeber die aktuell gültigen AGBs.


§ 19 Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.


§ 20 Gerichtsstand ist Borken (NRW)







 
 
 
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